AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Grundlage der vertraglichen Leistungen der ONO Sinnvolle Gärten GmbH sind die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1 Umfang der Arbeiten

Die ONO Sinnvolle Gärten GmbH wird die beauftragten Arbeiten gewissenhaft, fachgerecht und auf Grundlage der anerkannten Regeln der Technik – soweit nichts anderes vereinbart worden ist – erbringen.

2 Zusatzarbeiten, zusätzliche Geräte

Erforderliche Zusatz-, Mehrarbeiten und Geräte werden nach effektivem Material- und Arbeitsaufwand auf der Grundlage vorheriger Absprachen in Rechnung gestellt. Die Verwendung zusätzlicher erforderlicher Gerätschaften, wie z.B. Kräne, Bagger, Pumpen, Container sowie Einrichtungen zum Zwecke der Verkehrssicherung und die Schuttabfuhr werden auf der Grundlage gesonderter Absprachen separat in Rechnung gestellt.

3 Strom-, und Wasserkosten

Die Kosten für den Strom-, bzw. Wasseranschluss und -verbrauch trägt der Auftraggeber.

4 Abnahme

Von der ONO Sinnvolle Gärten GmbH durchgeführte Arbeiten werden entsprechend des § 640 BGB abgenommen.

5 Zahlungsbedingungen

5.1 Fälligkeit der Rechnung

Der Rechnungsbetrag ist nach Fertigstellung und Abnahme der Arbeiten sowie Rechnungslegung ohne jeden Abzug sofort zahlbar.

5.2 Abschlagszahlungen

Beträgt – sofern keine andere Regelung getroffen worden ist – die Auftragssumme mehr als 5.000,00 Euro, hat die ONO Sinnvolle Gärten GmbH einen Anspruch auf Abschlagszahlungen wie folgt:

1/3 der Auftragssumme nach Auftragserteilung

1/3 bei halber Fertigstellung

Restzahlung bei Fertigstellung, Abnahme und Rechnungsvorlage ohne Abzug. 

5.3 Änderung des Mehrwertsteuersatzes

Sofern sich der Mehrwertsteuersatz bis zur Fertigstellung der Werkleistungen ändern sollte, werden die zum Zeitpunkt der Abrechnung gültigen Sätze in Rechnung gestellt.

6 Gewährleistung

Für alle Arbeiten der ONO Sinnvolle Gärten GmbH gilt die Gewährleistung nach BGB. Die Gewährleistung beginnt mit der Abnahme der Werkleistungen.

Die ONO Sinnvolle Gärten GmbH haftet – außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten – bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz, soweit solche Ansprüche bestehen, nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragszweckes notwendig ist.

7 Kündigung

7.1 Kündigungsrecht des Auftraggebers

Der Auftraggeber kann den Vertrag jederzeit (sog. freie Kündigung § 648 BGB) oder fristlos aus wichtigem Grunde (§ 648a BGB) kündigen.

7.2 Kündigungsrecht des Auftragnehmers

Es gelten die gesetzlichen Regelungen zur Kündigung aus wichtigem Grunde (§ 648a BGB).

7.3 Schriftform der Kündigung

Die Kündigung bedarf jeweils der Schriftform.

8 Verbraucherstreitbeilegung

Die ONO Sinnvolle Gärten GmbH weist daraufhin, dass sie weder bereit noch verpflichtet ist, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

9 Gerichtsstand

Ist der Auftraggeber Vollkaufmann, wird der Sitz der ONO Sinnvolle Gärten GmbH als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.

10 Nebenabreden/Schlussbestimmungen 

Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn dies gesondert schriftlich vereinbart wird. Andere als die sich aus dem Vertrag und den vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergebende Vereinbarungen sind zwischen den Vertragsparteien nicht getroffen. Weitergehende oder abändernde Vereinbarungen erhalten nur dann Gültigkeit, wenn diese schriftlich festgehalten sind. Sollte eine Bestimmung des Vertrags unwirk sam sein oder werden, oder sollte der Vertrag eine Regelungslücke enthalten, so wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht berührt. In diesem Fall gelten Regelungen, welche die Parteien vernünftigerweise getroffen hätten, wenn sie die Nichtigkeit, Unwirksamkeit oder Lücke erkannt hätten.